Wie man Patente auf KI-generierte Erfindungen erhält

KI-generiertes Maschinenteil

Es ist ein paar Jahre her, da beabsichtigten Informatiker, mit Künstlicher Intelligenz die Brillanz des Barockmeisters Rembrandt van Rijn wiederzubeleben. In Amsterdam enthüllten sie 2016 ein 3D-gedrucktes Gemälde auf Leinwand, das Porträt eines Herren zwischen 30 und 40 Jahren, mit Hut und Halskrause, ein wenig Bart, und natürlich entsprang kein Pinselstrich davon Rembrandts Hand, der Mann ist seit 1669 tot. Das Gemälde ist das Ergebnis einer Rechenleistung, einer zugegebenermaßen beachtlichen Rechenleistung, aber menschlich ist daran nichts, und wenn man um diese Information weiß und das Porträt genauer beäugt, so unterstellt man ihm tatsächlich eine gewisse Kälte. Der Blick aus den trüben Augen wirkt leer, die Materie ist aus Polymertinte, nicht aus Ölfarbe, die fahle Haut wie Knetmasse über das Gesicht gespannt, als hätte dieses Modell tatsächlich nie gelebt.

Weil Computer das Gemälde geschaffen haben, hat das Gemälde keinen Urheber. Die Leistung der Algorithmen überwiegt die Leistung der Wissenschaftler, der künstlerische, schöpferische Beitrag des Menschen ist zu gering, als dass er als Urheber des Gemäldes definiert werden könnte. „Da das Urheberrecht in der EU und in den USA nur persönliche Schöpfungen von natürlichen Personen schützt, sind von Künstlicher Intelligenz geschaffene ‚Werke‘ grundsätzlich nicht schutzfähig“, sagt Rechtsanwalt Andreas Leupold. „Ebenso verhält es sich mit Patenten und anderen Schutzrechten.

Erfindungshöhe und Stand der Technik entscheiden

Beim Patentschutz kommt es allerdings, anders als beim Urheberrecht, nicht auf die schöpferische, sondern auf die erfinderische Höhe eines Erzeugnisses oder Verfahrens an. Grundsätzlich werden Patente für technische Erfindungen erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Gilt das auch, wenn eine Künstliche Intelligenz (KI) im Spiel ist?

Es gibt Beispiele wie das Rembrandt-Projekt, die die Frage provozieren, ob nicht allein die Berechnung eines komplizierten Algorithmus, aus dem ein noch nicht da gewesenes Erzeugnis hervorgeht, eine Erfindung und damit patentfähig ist? Und es gibt Beispiele für Erfindungen, bei denen die KI lediglich als Werkzeug zur Optimierung dient und deren Anteil nicht groß genug ist, um den Patentschutz von vornherein auszuschließen. Lea Tochtermann, Juristin und Juniorprofessorin für Europäisches Patentrecht an der Universität Mannheim, klärt hier auf:

„Wenn ein Fachmann bei der Erfindung ausgehend vom Stand der Technik zum Zeitpunkt der Anmeldung des Patents eine KI eingesetzt hätte, die zu diesem Zeitpunkt üblich war, ihr Einsatz also für den Fachmann die naheliegende Lösung gewesen wäre, so wird man nicht mehr von Erfindungshöhe sprechen können“, sagt Tochtermann. Das ist dann der Fall, wenn der Einsatz der Technologie zur Selbstverständlichkeit wird, ähnlich dem Einsatz von Computern. Es ist auch dann der Fall, wenn der Beitrag der Künstlichen Intelligenz – etwa hinsichtlich der Rechenleistung – größer ist als der des Menschen.

Solange man aber mit einer KI hantiere, die nicht völlig autonom arbeitet, die lediglich als Hilfsmittel dient, seien KI-generierte Erfindungen durchaus patentierbar, so Tochtermann. Solange die Idee für eine Erfindung auf eine menschliche Leistung zurückzuführen sei, ohne dass die erfinderische Tätigkeit komplett von der Technologie übernommen wird, spräche kaum etwas dagegen. Erkennbar ist das bei mit Generativem Design erzeugten Produkten, wie Mike Haley von Autodesk, Leiter des für maschinelles Lernen zuständigen Teams, in einem Beitrag im Rahmen des Wissenschaftsjahr 2019 herausgearbeitet hat.

Bauteile für die Luft- und Raumfahrtindustrie werden heute mit Hilfe von intelligenter Software und Tools wie dem Generativen Design entworfen. Die Software spuckt hunderte Entwurfsmöglichkeiten aus und nähert sich an ein Optimum des Bauteils, das mindestens so fest ist wie herkömmlich hergestellte Bauteile, aber weniger Gewicht aufweist. Die von ihr vorgeschlagenen Lösungen sollten im nächsten Schritt anwendungsbezogen und industriespezifisch vom Menschen interpretiert werden, denn nicht jede generierte Lösung eignet sich für das, wofür sie eingesetzt werden soll. Die KI handelt hier also nicht autonom, sondern in Zusammenarbeit mit dem Konstrukteur oder Ingenieur.

Patent vs. Urheberrechtschutz

„Ideen sind frei und an sich nicht schutzfähig, nur die Ausdrucksform davon“, sagt Rechtsanwalt Leupold in Bezug auf das Urheberrecht und nennt als Beispiel 3D-Modelle als Blaupause für ein bestimmtes Produkt und dessen dreidimensionale Erscheinung im Raum. „Das ist dann die konkrete Ausdrucksform der Idee.“ Der Urheberrechtsschutz beziehe sich immer auf ein konkretes Objekt als Verkörperung einer Idee. Das macht ihn allerdings sehr limitiert, ergänzt Professorin Tochtermann auf Nachfrage. „Der Patentschutz hingegen schützt gerade die Idee als solche.“ Vereinfacht formuliert bedeutet das, dass der Patentinhaber eine ganze Reihe von Handlungen verbieten kann, die eine unerlaubte Übernahme seiner Idee darstellen, also etwa ein patentverletzendes Produkt herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.KI-generiertes Produkt live und auf dem Laptop

Am Computer modelliert, perfektioniert, anschließend mit einem 3D-Drucker ausgedruckt: die konkrete Ausdrucksform einer Idee. 

Im Falle einer von KI gestützten Erfindung ist der Patentschutz demjenigen zuzuordnen, der die Idee dazu hatte und als dessen Erfinder gilt. Gut möglich, dass auch mehr als eine Person eine geistige Leistung für das Produkt aufbringt.

Erzeugnis- und Verfahrenspatent

Während es sich bei dem bisher genannten Fall, zu dem auch das mit Hilfe von KI optimierte Leichtbauteil der Luft- und Raumfahrtindustrie zählt, um mögliche Erzeugnispatente handelt, gibt es auch jene Patente, die sich auf bestimmte innovative Herstellungsverfahren beziehen. Dann spricht man von sogenannten Verfahrenspatenten. Mit Verfahrenspatenten können Künstliche Intelligenzen als solche und ihre Anwendungsalgorithmen und Trainingssysteme geschützt werden. Sie gelten dann als computerimplementierte Erfindungen, die als konkret technische Lösung einem technischen Problem dienen. Beispiele dafür finden sich im Bereich des Maschinenbaus und autonomen Fahrens.

Die Robert Bosch GmbH besitzt ein deutsches Patent auf die „Funktionsüberwachung für KI-Module“. Geschützt ist damit ein Verfahren, das dafür sorgt, KI-Module auf deren korrekte Funktionsweise zu verbessern, explizit beim Einsatz im Führen eines Fahrzeugs im Verkehr. Für ein autonomes Steuerungssystem soll diese KI aus Lerndaten Regeln für die Steuerungsaufgabe ableiten.

Nach Angaben der Weltorganisation für Geistiges Eigentum reihen sich im internationalen Vergleich die deutschen Firmen Bosch (Bereich Mobilität) und Siemens (Bereich Life Science und Medizin) unter die Top 20 der aktivsten Unternehmen bei Patentanmeldungen auf KI-bezogene Anwendungen. Die Innovationen in diesem Bereich werden nicht ablassen, im Gegenteil. Sie nehmen zu. Künstliche Intelligenz muss dabei kein Hindernis für neue Patente sein. Sie können sogar dorthin führen.

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Redshift, einer Autodesk-Publikation, um Designer, Ingenieure, Architekten und Hersteller zu inspirieren.

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