Maschinenverordnung 2027: So setzen Unternehmen die neuen Anforderungen in die Praxis um

Maschinenverordnung in die Praxis umsetzen im Betrieb

Die neue Maschinenverordnung gilt als eine der bedeutendsten regulatorischen Veränderungen für den europäischen Maschinen- und Anlagenbau der vergangenen Jahre. Ab dem 20. Januar 2027 ist die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verpflichtend anzuwenden. Viele Organisationen haben bereits Projekte gestartet und erste Maßnahmen umgesetzt. Dennoch herrscht oftmals Unsicherheit darüber, welche konkreten Auswirkungen die Verordnung auf Produkte, Entwicklungsprozesse und bestehende Geschäftsmodelle haben wird.

Im Interview verraten Gerd Lehmann (Head of Autodesk Solution Management) und Stefan Tatsch (Account Management), wie Unternehmen die Anforderungen der Maschinenverordnung in die Praxis umsetzen können.

Stefan Tatsch (links) und Gerd Lehmann (rechts)Stefan Tatsch (links) und Gerd Lehmann (rechts)

Was bedeutet die neue Maschinenverordnung für den Maschinen- und Anlagenbau?

Gerd Lehmann: „Die Maschinenverordnung ist von höchster Bedeutung für den Maschinen- und Anlagenbau, da sie zahlreiche Produkte der Branche erfasst. Es geht um Maschinen und Anlagen, aber auch um unvollständige Maschinen. Auch für die CE-Kennzeichnung ist die Maschinenverordnung relevant: Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass die einschlägigen Anforderungen erfüllt sind; die CE-Kennzeichnung macht diese Konformität nach außen sichtbar. Wichtig: Die bisher bekannte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die neue Maschinenverordnung abgelöst. Wir befinden uns aktuell in der Phase der Vorbereitung auf ihre verpflichtende Anwendung ab dem 20. Januar 2027. Auf der Info-Seite des TÜV ist dies sehr kompakt zusammengestellt."

Stefan Tatsch: „Grundsätzlich besteht auf Seiten des Maschinen- und Anlagenbauers ein konkreter Handlungsbedarf, weil die neue Regelung ab Januar 2027 verbindlich anzuwenden ist. Bei Nichteinhaltung der MVO drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Das gilt für große Konzerne genauso wie für kleine und mittelständische Unternehmen. Gleichzeitig ist die neue Verordnung eine gute Gelegenheit, um sich noch mehr mit digitalen Prozessen und Datenhaltung, Bereitstellung und Kollaboration zu beschäftigen. Gerade bei der Bereitstellung digitaler Dokumentation ist der Maschinen- und Anlagenbau noch nicht so gut aufgestellt, wie die Branche sein könnte."

TÜV Rheinland Grafik Zeitstrahl MVOQuelle: TÜV Rheinland

Auf welche Bereiche wirkt sich die MVO aus?

Gerd Lehmann: „Die MVO wirkt sich auf diverse Bereiche innerhalb des gesamten Produktlebenszyklus aus. Dazu gehören Berechtigungen & Security, Mehrsprachigkeit in Dokumenten und Stücklisten, Kollaboration, Wartung oder Service. Diese Bereiche bedingen sich wiederum gegenseitig. Wenn unsere Kunden zum Beispiel eine Durchgängigkeit von Zeichnungen bis hin zu Modellen plus deren Neutralformate, Berechnungsergebnisse, Visualisierungen und Montage-Anleitungen schaffen, verbessert sich neben der Dokumentation gleichzeitig auch die Kollaboration und Sicherheit."

Stefan Tatsch: „Das Ziel ist es, Durchgängigkeit und Nachverfolgbarkeit zu schaffen. Zum einen im Engineering, aber auch in nachfolgenden Bereichen, wie zum Beispiel in der Beschaffung und im Service."

Wertschöpfungsketter der Maschinenverordnung

Vor welchen Herausforderungen stehen unsere Kunden im Kontext der MVO?

Stefan Tatsch: „Ich höre in Kundengesprächen immer wieder Sorgen hinsichtlich möglicher Sanktionen und anderer Konsequenzen. Viele Kunden sind unsicher, wie sie die MVO konkret umsetzen sollen, und fragen sich, ob sie das mit ihren bestehenden Ressourcen und Systemen schaffen."

Gerd Lehmann: „Wenn Unternehmen die Anforderungen der MVO nicht erfüllen, drohen einerseits Bußgelder, andererseits geht es auch um die Wettbewerbsfähigkeit, denn Kunden erwarten die Einhaltung der Vorgaben aus der MVO."

Wie weit sind Unternehmen aktuell in der Umsetzung der MVO?

Gerd Lehmann: „Viele Unternehmen sind schon relativ weit in der Umsetzung der neuen Verordnung. Es gibt dazu online schon viele gute Beispiele, auch von unseren Kunden."

Stefan Tatsch: „Unsere Kunden wissen, dass die Umsetzung der Maschinenverordnung auf sie zukommt. Einige Unternehmen haben sich Berater zur MVO ins Haus geholt und einen detaillierten Maßnahmenkatalog erstellt. Andere sind noch nicht ganz so weit."

Wie gelingt die Umsetzung der MVO?

Stefan Tatsch: „Wir raten allen Unternehmen, die es bisher noch nicht getan haben, sich Beratung ins Haus zu holen. Dabei geht es einerseits um die rechtliche Einordnung und andererseits um die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs. Sobald diese Anforderungen stehen, können sich Organisationen nach Implementierungspartnern umsehen. Unser Ansatz bei Cideon ist die ganzheitliche Betrachtung der Systemlandschaft des Kunden. Wir schauen, welche Anforderungen unsere Kunden mit den vorhandenen Systemen abdecken können und wo sie gezielt neue Lösungen oder Erweiterungen benötigen, um wichtige Funktionalitäten zu ergänzen."

Gerd Lehmann: „Die Umsetzung der MVO erfolgt in mehreren Schritten. Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme der Systeme und eine Analyse bestehender Maschinen. Daraus ergeben sich Anforderungen an die technische Dokumentation, Cybersecurity und weitere Bereiche. Anschließend gilt es, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und die Konformität mit den relevanten Anforderungen sicherzustellen und zu dokumentieren."

Stefan Tatsch: „Wichtig ist auch, dass es mit einer einmaligen Umsetzung der Kriterien nicht getan ist. Gerade im Bereich Cybersecurity sind zum Beispiel regelmäßige Updatezyklen notwendig."

Cideon Maschinenverordnung umsetzen

Welche Rolle spielt Cideon im Rahmen der MVO?

Stefan Tatsch: „Wir helfen unseren Kunden dabei, die aus der neuen Maschinenverordnung vorgehenden Regelungen systemseitig bestmöglich abzubilden. Cideon bietet eine breite Auswahl an Produkten und Lösungen, die unsere Kunden dazu befähigen, alle Daten innerhalb ihrer Systemlandschaft schlüssig zusammenzuführen und mit ihnen weiterzuarbeiten."

Gerd Lehmann: „Cideon ist der Partner für die durchgängige Digitalisierung des Engineerings. Viele Anforderungen der MVO lassen sich durch eine gut aufgestellte Systemlandschaft wirksam unterstützen. PDM- und PLM-Lösungen schaffen beispielsweise die Basis für konsistente, nachvollziehbare und zentral verfügbare Produktdaten – bis hin zu einer unternehmensweiten Single Source of Truth. Kollaborationsplattformen wiederum unterstützen die Zusammenarbeit zwischen Projektbeteiligten. Und auch im Ersatzteilwesen können wir unsere Kunden unterstützen. Entscheidend ist, die einzelnen Lösungen so miteinander zu verbinden, dass Informationen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg durchgängig verfügbar und nachvollziehbar bleiben."


Sie wissen bereits, welche Anforderungen der Maschinenverordnung für Ihr Unternehmen relevant sind, suchen aber noch nach dem richtigen Weg für die technische Umsetzung? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Maßnahmen zielgerichtet und effizient in die Praxis zu bringen. Gemeinsam betrachten wir Ihre bestehende Systemlandschaft, identifizieren Handlungsfelder und entwickeln einen passenden Lösungsweg.